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Zwischenspeicher aktiv

GmbH-Abwicklung (Liquidation) – Unterlagen & Angaben

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen · alles wird automatisch zwischengespeichert · bis zur Abgabe jederzeit änderbar
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Noch nicht abwicklungsreif
Willkommen

Guten Tag, Herr Beispielmann

Schön, dass Sie da sind. Gemeinsam bringen wir die Beispiel Maschinenbau GmbH geordnet zum Abschluss: Die Abwicklung (Liquidation) nach den §§ 60 ff. GmbHG beendet die Gesellschaft sauber und rechtssicher – planbar, transparent und ohne böse Überraschungen im Nachgang. Ein ordentlicher Abschluss schützt Sie persönlich und lässt alle Türen für Ihr nächstes Vorhaben offen.

Und das Beste: Es ist einfacher, als Sie denken. Diese Seite führt Sie in kleinen, verständlichen Schritten durch alles, was wir benötigen – in Ihrem Tempo. Vieles ist bereits aus Ihrer Akte vorausgefüllt, Unterlagen laden Sie einfach per Klick hoch, und unsere KI übernimmt die Fleißarbeit: Sie prüft jede Datei sofort, benennt sie korrekt und sortiert sie an die richtige Stelle. Sie können jederzeit unterbrechen und später weitermachen – Ihr Stand wird automatisch gespeichert. Und wo immer etwas fehlt, sagen wir es Ihnen rechtzeitig – Sie können hier nichts falsch machen.

So funktioniert es: Rechts (bzw. oben in der Leiste) zeigt Ihnen der Abwicklungs-Score laufend, wie vollständig Ihre Angaben und Unterlagen sind. Erst bei 100 % ist die Abgabe möglich – vorher kann die Abwicklung nicht eingeleitet werden. Alle Angaben müssen vollständig erledigt sein. Für jeden neuen Monat bis zur Abgabe fordert das System die aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste automatisch nach.
So geht es nach Ihrer Abgabe weiter:
1 · Auflösungsbeschluss & Liquidatorbestellung
Gesellschafterbeschluss über die Auflösung (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), Bestellung der Liquidatoren (§ 66 GmbHG) und Anmeldung zum Handelsregister (§ 65 Abs. 1 GmbHG) – die Kanzlei bereitet alles unterschriftsreif vor.
2 · Gläubigeraufruf & Sperrjahr
Bekanntmachung der Auflösung mit Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger (§ 65 Abs. 2 GmbHG); ab da läuft das Sperrjahr (§ 73 Abs. 1 GmbHG), vor dessen Ablauf kein Vermögen verteilt werden darf.
3 · Abwicklung des Geschäftsbetriebs
Beendigung der laufenden Geschäfte, Einziehung der Forderungen, Versilberung des Vermögens und Befriedigung der Gläubiger (§ 70 GmbHG); Liquidations-Eröffnungsbilanz nach § 71 GmbHG.
4 · Schlussrechnung, Verteilung & Löschung
Nach Ablauf des Sperrjahrs Verteilung des Restvermögens (§ 72 GmbHG), Schlussrechnung und Anmeldung der Löschung (§ 74 GmbHG) – danach ist die Gesellschaft beendet.

Ihre offenen Punkte

Schritt 1

Ihre Unternehmensdaten aus dem System übernommen

Bitte prüfen Sie die vorausgefüllten Angaben. Nur Abweichungen müssen korrigiert werden. Aktueller Handelsregisterauszug und Wirtschaftsauskunft (Crefo) werden von der Kanzlei besorgt – dafür ist von Ihnen nichts erforderlich.

1Stammdaten der Gesellschaft
1aGeschäftsführung Pflicht

Bitte jede Geschäftsführerin / jeden Geschäftsführer einzeln erfassen (Name, Funktion, seit wann bestellt).

1bGesellschafter Pflicht

Alle Gesellschafter mit Anteil in Prozent – bei Gesellschaften als Gesellschafter bitte Firma und Register angeben.

1cFinanzamt & Steuern Pflicht

Die Kanzlei gleicht das Finanzamt mit dem amtlichen Verzeichnis ab – Sie müssen nichts weiter tun.

2Gesellschaftsvertrag / Satzung Pflicht
3Verbundene Unternehmen & Beteiligungen

Alle Gesellschaften, an denen die GmbH oder Sie persönlich beteiligt sind (Organigramm) – oder „keine vorhanden" wählen.

4Bestätigung
Wirtschaftliche Lage

Wirtschaftliche Lage & Solvenzprüfung

Eine Liquidation nach den §§ 60 ff. GmbHG setzt voraus, dass die Gesellschaft alle Gläubiger vollständig befriedigen kann. Liegt Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vor, gilt die Antragspflicht des § 15a InsO – dann ist statt der Liquidation das Insolvenzverfahren der richtige Weg. Die KI prüft das unten laufend mit.

1Liquiditätslage heute KI-geprüft
2Gründe der Geschäftsaufgabe Pflicht

Beschreiben Sie kurz, warum die Gesellschaft beendet werden soll (z. B. Ruhestand, Geschäftsaufgabe, Umstrukturierung). Stichpunkte genügen – die KI formuliert daraus einen präzisen Text für die Akte.

💡 Tipp wird geladen …
Finanzunterlagen · KI-geprüft

Jahresabschlüsse & BWA

Automatische KI-Prüfung: Jede Datei wird sofort geprüft – richtiger Abschluss, Anhang enthalten, Geschäftsjahr korrekt? Anschließend wird die Datei automatisch korrekt benannt und zugeordnet.

1Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre Pflicht · kritisch
2Aktuelle BWA + Summen- und Saldenliste je Monat KI-geprüft

Bis zur Abgabe fordert das System für jeden neuen Monat die aktuelle BWA automatisch nach – fehlende Monate anklicken:

3Besorgt die Kanzlei für Sie
Vollständige Offenlegung

Kontoauszüge des letzten Geschäftsjahres

Bitte erfassen Sie zunächst alle Geschäftskonten mit Bank und IBAN. Die Kontoauszüge laden Sie anschließend gesammelt hoch – die KI ordnet jede Datei automatisch dem richtigen Konto und Monat zu und benennt sie korrekt. Erkennt die KI einen Auszug zu einem noch nicht erfassten Konto, legt sie das Konto automatisch an.

1Ihre Konten (Bank + IBAN) Pflicht
2Kontoauszüge hochladen KI ordnet dem Konto zu
Vollständige Offenlegung

Gläubigerverzeichnis

Bitte erfassen Sie alle Gläubiger vollständig: Name/Firma, Anschrift, E-Mail (Pflicht), Betrag und Kategorie. Ein vergessener Gläubiger gefährdet die Abwicklung: Vor Verteilung des Vermögens müssen alle bekannten Gläubiger befriedigt oder gesichert sein (§ 73 GmbHG) – sonst haften die Liquidatoren persönlich (§ 73 Abs. 3 GmbHG). Jede Anschrift wird automatisch gegen Maps geprüft.

Zum Betrag: Forderung vollständig angeben – inklusive Zinsen, Kosten und Nebenforderungen. Liegt der exakte Stand nicht vor, großzügig nach oben schätzen und als „geschätzt" kennzeichnen.
1Warum die Gläubiger so wichtig sind – kurz erklärt
Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger
Mit der Auflösung werden die Gläubiger öffentlich aufgefordert, sich zu melden (§ 65 Abs. 2 GmbHG). Bekannte Gläubiger sind daneben direkt zu benachrichtigen.
Sperrjahr
Vermögen darf frühestens ein Jahr nach dem Gläubigeraufruf an die Gesellschafter verteilt werden (§ 73 Abs. 1 GmbHG).
Erst zahlen, dann verteilen
Alle Verbindlichkeiten sind zu berichtigen; für bekannte, aber sich nicht meldende Gläubiger ist Sicherheit zu leisten bzw. zu hinterlegen (§ 73 Abs. 2 GmbHG).
Persönliche Haftung der Liquidatoren
Wird gegen diese Pflichten verstoßen, haften die Liquidatoren den Gläubigern für entstandene Schäden persönlich (§ 73 Abs. 3 GmbHG). Deshalb: lieber einen Gläubiger zu viel erfassen als einen zu wenig.

Ob eine Forderung berechtigt ist, prüft anschließend die Kanzlei – bitte hier zunächst alles vollständig erfassen.

2Gläubigerliste hochladen KI liest aus & ordnet zu

Haben Sie bereits eine Gläubigerliste, OPOS- oder Kreditorenliste (Excel oder PDF)? Einfach hochladen – die KI liest die Liste aus, ordnet jeden Gläubiger zu und trägt ihn unten in Ihr Gläubigerverzeichnis ein. Sie und die Kanzlei sehen sofort dasselbe Verzeichnis; jeden Eintrag können Sie anschließend prüfen, ändern und ergänzen.

3Ihre Gläubiger neuester oben
4Vollständigkeit Pflicht
Vollständige Offenlegung

Finanzierungen & Sicherheiten

Zu jedem Kredit oder Leasing: Institut, Restsaldo und die bestellten Sicherheiten. Die Verträge laden Sie direkt in der Liste hoch – die KI erkennt das Institut, ordnet den Vertrag der Finanzierung zu oder legt die Finanzierung automatisch an.

1Ihre Finanzierungen
2Cash-Pooling / Konzernverrechnung
Arbeitnehmer & Kündigungen

Arbeitnehmer & Soziales

Wichtig: Vor der Löschung müssen alle Arbeitsverhältnisse ordnungsgemäß beendet sein – Kündigungsfristen (§ 622 BGB), ggf. Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG) und Zeugnisse eingerechnet. Offene Löhne und SV-Rückstände müssen vollständig beglichen werden – und bergen bis dahin persönliche Risiken für Geschäftsführung bzw. Liquidatoren.
1Personalübersicht Pflicht
1aMitarbeiterliste Pflicht

Bitte jede Mitarbeiterin / jeden Mitarbeiter einzeln erfassen. Die Kanzlei prüft die Liste automatisch gegen die Anzahl oben und die hochgeladene Personalliste.

2Offene Löhne / Gehälter KI-geprüft
Lohnrückstände müssen vor jeder Verteilung vollständig beglichen werden und sind arbeitsrechtlich brisant – die Kanzlei priorisiert diesen Punkt im Erstgespräch.
3Sozialversicherungsbeiträge KI-geprüft
Achtung – Strafbarkeitsrisiko: Das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen ist strafbewehrt (§ 266a StGB) und begründet die persönliche Haftung des Geschäftsführers. Wir besprechen sofort Stundung und vorrangige Bedienung – bitte bis dahin keine Zahlungszusagen an andere Gläubiger.
Vollständige Offenlegung

Vollstreckungen, Titel & Verfahren

Bitte erfassen Sie alle laufenden Zwangsvollstreckungen, titulierten Forderungen und Gerichtsverfahren vollständig – offene Verfahren müssen vor der Löschung erledigt sein und sind zugleich ein wichtiges Signal für die Solvenzprüfung.

1Laufende Vollstreckungen & Titel
2Strafverfahren

Falls gegen Sie ein Strafverfahren läuft oder lief (auch Steuerstrafverfahren): bitte mit Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen und Verteidiger erfassen.

3Vermögensauskunft
Verträge & Forderungen

Dauerschuldverhältnisse & Debitoren

1Wesentliche Dauerschuldverhältnisse Pflicht

Miete/Pacht, Leasing, wesentliche Lieferverträge, Versicherungen – je Vertrag ein Eintrag. Bestehende Verträge sind aus dem System übernommen.

2Offene Forderungen (Debitorenliste) Pflicht
Nur für Sie · geht nie an Gläubiger

Ihre persönliche Haftungssituation

Vertraulich: Diese Angaben dienen ausschließlich Ihrem persönlichen Haftungsradar – sie fließen nicht in die Abwicklungsunterlagen ein und werden niemals an Gläubiger weitergegeben.
1Bürgschaften & persönliche Sicherheiten
2Weitere Angaben
3Ihr Haftungsradar KI-Vorprüfung

Aus Ihren Angaben auf dieser Seite erstellt die KI eine erste Risikoübersicht. Die juristische Bewertung nimmt ausschließlich die Kanzlei vor.

Vollmacht & Einwilligungen

Vollmacht & Einwilligungen

Damit wir für die Gesellschaft tätig werden und Auskünfte einholen können, benötigen wir Ihre Ermächtigung und Unterschrift.

1Ihre Einwilligungen
2Ihre Unterschrift
Letzter Schritt

Alles auf einen Blick – jetzt abgeben

Mit einer Unterschrift bestätigen Sie die Vollständigkeit aller Angaben und Unterlagen in einem Zug. Die Abgabe ist erst bei 100 % möglich. Nach der Abgabe sind Ihre Angaben verbindlich und nicht mehr änderbar. Anschließend startet die Vier-Augen-Prüfung in der Kanzlei; danach bereiten wir Auflösungsbeschluss, Registeranmeldung und Gläubigeraufruf vor.

1Ihre Zusammenfassung
2Identifikation mit Foto Pflicht
3Vollständigkeitserklärung & Unterschrift Pflicht
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Vielen Dank – Ihre Unterlagen sind abgegeben

Ihre Angaben sind verbindlich übermittelt – geschafft, wir machen uns jetzt an die Arbeit!
Die Vier-Augen-Prüfung in der Kanzlei wurde gestartet (Prüfaufgaben an Christoph Hempel und Violetta Sprung).
Sie erhalten Ihre Bestätigung mit allen Angaben als PDF per E-Mail – anschließend melden wir uns kurzfristig zum Erstgespräch über den Abwicklungsfahrplan.
Bitte bleiben Sie erreichbar: Bei Rückfragen kommen wir direkt auf Sie zu, und bis zur Löschung wird die aktuelle BWA weiterhin jeden Monat angefordert – gemeinsam bringen wir das sauber zu Ende.

Abwicklungsreife

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Noch nicht abwicklungsreif
Kanzlei Rieger und Partner GmbH · Zur Beweissicherung werden Datum, Uhrzeit, IP-Adresse und eine Prüfsumme gespeichert. · Demo – alle Daten fiktiv
Gläubiger erfassen